12. 2. 2016 Pfingstberg – Ein fauler Kompromiss?
Bereits in der ersten Jahreshälfte des vergangenen Jahres wurde in den Ausschüssen und in der SVV intensiv über den Pfingstberg diskutiert. Zur Erinnerung: Auslöser war die Nacht-und-Nebel-Aktion einer Umzäunung und Sperrung des gesamten Geländes, der ein Vertrag zwischen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und der MDB KG (Matthias Döpfner) zugrunde lag. Mit diesem Vertrag sollte ein großer Teil des Pfingstberggeländes zusätzlich zum Areal der Villa Henckel, das Dr. Döpfner bereits gehört, u. a. aus Sicherheitsgründen zur Nutzung in Form einer Erbpacht für die Dauer von 40 Jahren übertragen werden sollte. Im Gegenzug verpflichtete sich die MDB, den gesamten Pfingstberg herzurichten und zu pflegen sowie die Villa Schlieffen wiederherzustellen und für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Dieser Vertrag und die daraus resultierende Sperrung des Pfingstberges war seinerzeit ohne die LHP abgeschlossen worden und widersprach dem gültigen B-Plan, mit dem der Pfingstberg mit Ausnahme der Villa Henckel der Öffentlichkeit zugänglich bleiben sollte.
Insofern hat folgerichtig die LHP gegen den Vertrag und die Folgen daraus interveniert.
Nach intensiven Gesprächen zwischen LHP, SPSG und MDB legte nunmehr die Verwaltung einen Lösungsvorschlag dem Hauptausschuss vor, mit dem sich der HA zwischen zwei Varianten entscheiden sollte. In der Variante A wird der MDB ein deutlich geringerer Teil des Parks überlassen; dafür wird die Villa Schlieffen nicht wiederhergestellt, und die Pflege des Parks soll die LHP übernehmen. Hier darf man die Frage nach dem Warum stellen, denn Eigentümer des Pfingstberges ist und bleibt die SPSG.
Deshalb präferiert offensichtlich die Verwaltung die Variante B: kurz gefasst verzichtet Dr. Döpfner auf eine kleinen Bereich im Norden der ihm von der SPSG übertragenen Fläche, die damit weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird; im Gegenzug verpflichtet sich die LHP, sich pro Jahr mit einer Summe von 215.000 Euro an den Pflegekosten der Parkanlage zu beteiligen und Ausnahmen vom B-Plan im Sinne Döpfners zu bewilligen. Auch hier stellt sich wieder die Frage nach dem Warum, und wägt man zwischen Fläche und Summe ab, scheint auch die Relation nicht zu stimmen.
Man kann sicherlich nachvollziehen, dass der HA am 10. 2. 2016 sich nicht in der Lage sah, eine Entscheidung zu treffen. Er hat deshalb die Vorlage in den SBV-Ausschuss, den KOUL-Ausschuss sowie den Finanzausschuss überwiesen, damit man sich dort intensiv mit dem Problem befasst.
Danach wird sich der HA erneut mit der Thematik befassen.
Die Potsdamer Demokraten sehen nur einen geringen Unterschied zwischen der ursprünglichen Planung aus dem Jahre 2015 und der heutigen Variante B, die zudem noch 215 T€ p. a. kosten wird. Deshalb fällt es ihnen sehr schwer, der Vorlage zuzustimmen, und man sollte die Verwaltung mit einer Nachbesserung bei den Vertragsverhandlungen beauftragen.