5. 2. 2016 Gedankenfreiheit in Potsdam
An dieser Stelle ist schon oft gegen den Mainstream gewettert worden. Gutmenschen und Politiker bestimmter Parteien - in seltener Übereinstimmung mit Journalisten - bestimmen, was „Political Correctness“ ist, und wehe dem, der davon abweicht!
Ein besonders perfides Beispiel ist die Willkommenskultur für Flüchtlinge. Diejenigen, die die Flüchtlinge mit Hochrufen und Beifall begrüßen, sind die Guten – und alle anderen, die auch Probleme sehen und warnend den Finger heben, sind mindestens fremdenfeindlich und intolerant, wenn nicht sogar rassistisch, rechtsradikal oder ewig gestrige Nazis.
Jede öffentliche Äußerung in dieser Richtung zieht sofort eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung und ähnlicher schwammiger Straftaten nach sich, und der SPD-Vorsitzende Gabriel hat auch schon eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft gefordert, die derartigen Straftaten nachgehen soll.
Ist das der Weg in eine neue Zensur-Behörde?
Haben wir in Deutschland wirklich noch die Meinungsfreiheit, die die Väter des Grundgesetzes im Artikel 5 („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“) normiert hatten?
Potsdam, nicht erst durch das Toleranzedikt dafür bekannt, dass man zu verschiedenen Dingen unterschiedlicher Meinung sein darf, hatte auch mit Voltaire einen vehementen Fürsprecher der Meinungsfreiheit:
„Je ne suis pas d'accord avec ce que vous dites, mais je me battrai jusqu'au bout pour que vous puissiez le dire.“ („Ich stimme nicht mit dem überein, was Sie sagen, aber ich werde dafür kämpfen, dass Sie es aussprechen dürfen.“ )
Ja, wir sind stolz auf das Toleranzedikt, das in Potsdam seine Wurzeln hat und erst vor kurzem neu formuliert wurde. Aber das gilt natürlich nicht für Meinungen außerhalb des Mainstreams, und was das ist, bestimmen die eingangs erwähnten Gutmenschen.
„Sire, geben Sie Gedankenfreiheit!“ In Schillers „Don Carlos“, kurz vor der Französischen Revolution in Hamburg uraufgeführt, ging es um ein Fanal gegen Herrschaftsverhältnisse, Willkür und Zensur an deutschen Höfen, auch wenn das Stück aus Gründen der Zensur an den spanischen Hof verlegt wurde. Es ist heute so aktuell wie damals, denn wir sind wieder auf dem besten Wege zu einer Meinungsdiktatur.
Gern würde der Verfasser dieser Zeilen darauf hinweisen, dass jeder aus Kriegs- und Bürgerkriegsländern Flüchtende ein Recht auf Asyl hat, nicht nur durch das Grundgesetz, sondern durch die christlichen Werte und die allgemeinen Menschenrechte der Charta der Vereinten Nationen. Aber hat er damit auch ein Recht, ein Leben lang hier zu bleiben? Oder kann man das Asylrecht in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen und dem Grundgesetz auf die Zeit beschränken, in der Krieg bzw. Bürgerkrieg im Heimatland herrscht? Würde man diesen Gedanken zu Ende denken, brauchte man über Obergrenzen, Familiennachzug und Integration nicht weiter zu streiten.
Der Verfasser dieser Zeilen wird sicher mit dem vorigen Absatz der Fremdenfeindlichkeit bezichtigt und muss sich eines Strafverfahrens gewärtig sein. Aber das hält er aus, beruft sich auf Don Carlos und hofft, einen Fürsprecher wie Voltaire zu haben.