2. 6. 2015 „Fick dich, Zettelpuppe“
Da hat doch ein Berliner Autofahrer an seinem Fahrzeug einen Aufkleber mit der obigen Aufschrift angebracht und wollte damit seinen Unmut über die Politessen zum Ausdruck bringen.
Der zuständige Bezirksstadtrat fand das gar nicht lustig und erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Dem schlossen sich die Amtsanwaltschaft und das Amtsgericht Tiergarten an. Letzteres verurteilte den Sünder zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro.
Dabei folgte das AG Tiergarten nicht der Einlassung des Angeklagten, er habe keine Einzelperson beleidigen wollen. „Eine ehrverletzende Äußerung über alle mit der Parkraumüberwachung zuständigen Mitarbeiterinnen des Landes Berlin sei strafbar“, begründete das Gericht.
Recht so, ein solches Urteil kann man nur begrüßen, auch wenn es nur von einer nachgeordneten Instanz ergangen ist. Man muss sich aber auch fragen, wo denn die Justiz bei „Soldaten sind Mörder“ oder „ACAB“[1] (heute noch zu finden an dem Besetzerhaus Zeppelinstraße) oder „Fuck the Police“ war. Oder sind die Persönlichkeitsrechte für Polizeibeamte und Soldaten weniger wert als die für weibliche (!) Überwacher des ruhenden Verkehrs?