30. 6. 2011 Zur Forderung nach öffentlicher Tagung der Transparenzkommission

Die von der LINKEN und Vertretern der B 90/Grünen erhobene Forderung, die Transparenzkommission möge öffentlich tagen, ist wieder einmal eine für diese Parteien typische populistische Forderung. Denn es lässt sich gut verkaufen und findet auch in der Presse wohlwollendes Gehör (warum wohl?), dass die Arbeit einer „Transparenz“-Kommission transparent, d. h. öffentlich sein sollte.

Aber sowohl Dr. Scharfenberg als auch Schüler wissen genau, dass die Angehörigen der Transparenzkommission sich

mit dem Verflecht der stadteigenen Gesellschaften, sprich mit den Gesellschaftsverträgen und ihren Ergänzungen sowie Quersubventionen,

·           mit den Kompetenzen der Geschäftsführer (und auch mit deren Gehältern), sprich mit den Arbeitsverträgen,

·           mit den Kompetenzen und Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder  sowie

·           mit den Sponsoring-Leistungen und

·            mit den gesellschaftsinternen Entscheidungsabläufen

auseinandersetzen müssen. Da werden Dinge besprochen, die schon zum Schutze der stadteigenen Gesellschaften und ihrer Mitarbeiter nicht an die Öffentlichkeit geraten dürfen. Ist es z. B. richtig, dass alle Interna eines städtischen Krankenhauses an die Öffentlichkeit geraten, während die eines privaten Trägers auch weiterhin geschützt sind? Auch in diesem Bereich gibt es Konkurrenz, und wir sollten genau prüfen, ob wir dadurch unsere eigenen Gesellschaften nicht benachteiligen. Deshalb sind zu diesem Thema auch die stadteigenen Gesellschaften zu hören.

Um Ausgleich bemüht und quasi als Kompromiss gedacht, fordert der SPD-Fraktionsvorsitzende Schubert einen öffentlichen Teil und einen nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen der Transparenzkommission. Jawohl, er hat recht; mindestens der TOP 1 „Begrüßung“,  der TOP 2 „Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung“, der TOP 3 „Feststellung der Anwesenheit/Beschlussfähigkeit“ sowie der TOP 4 „Bestätigung des Protokolls der vergangenen Sitzung“ können auch öffentlich abgehandelt werden; TOP 4 allerdings nur, wenn sich daran nicht eine Diskussion entzündet, die wiederum vertraulich sein muss.

Dann aber geht es mit TOP 5 ins Eingemachte, und die Öffentlichkeit muss ausgeschlossen werden.

Ob an diesen ersten vier TOP die Öffentlichkeit , sprich die Presse, teilnehmen möchte, darf stark bezweifelt werden.

Deshalb wird dringend angeraten, bei der Vertraulichkeit der Sitzungen zu bleiben. In der Kommission soll nämlich Sacharbeit geleistet werden, zu der sachliche Argumente erforderlich sind und nicht solche, die sich populistisch gut in der Öffentlichkeit verkaufen lassen. So mancher Redebeitrag der Öffentlichkeitsbefürworter in der Stadtverordnetenversammlung legt dafür ein beredtes Beispiel ab.

Und zum Schluss werden Stadtverordnetenversammlung und Öffentlichkeit über die hoffentlich guten Ergebnisse der Arbeit der Kommission ganz transparent in Kenntnis gesetzt.  

Auf die Ergebnisse kommt es an, nicht auf den Weg dorthin!

Ergänzung:
In der gestrigen Sitzung (5. 7. 2011) der Transparenzkommission hat die Mehrheit der Mitglieder beschlossen, auch weiterhin nicht-öffentlich zu tagen. Lediglich den Stadtverordneten, die der Verschwiegenheit unterliegen, ist ein Teilnahmerecht (ohne Rede- und Stimmrecht) zugestanden worden.
Die Vorsitzende wird das unverzüglich der Presse miteilen.