2. 11. 2011 SVV - Schulen in privater Trägerschaft

Mit einem Antrag der FDP  (11/SVV/0702) sollte die SVV ein Signal setzten gegen die Kürzungen bei den Schulen in privater Trägerschaft. Ähnliches bezweckte die Fraktion B 90/Die Grünen mit ihrem Antrag 11/SVV/0677 „Freie Schulen erhalten“.

Denn Schulen in privater Trägerschaft, sei es von den Kirchen, weltlichen Vereinen oder auch von Eltern, stehen unter strenger staatlicher Kontrolle und leisten mindestens das Gleiche wie öffentliche Schulen. Sie entlasten aber den Haushalt deutlich. Denn sie erhalten nur einen prozentualen Anteil an ihren Ausgaben. Und die Stadt  Potsdam braucht für den Bau, die Erhaltung der Gebäude sowie die flankierenden Kosten (Schulsekretärin, Hausmeister und dgl.) nicht aufzukommen.

Kurzum: Schulen in privater Trägerschaft sind nicht nur eine attraktive Ergänzung des Angebots der öffentlichen Schulen, sondern entlasten den Landes- und den kommunalen Haushalt erheblich.

Entgegen den vollmundigen Versprechungen aller Parteien, den Bereich Bildung von Kürzungen und Einsparungen auszunehmen, hat das Land Brandenburg ein Schulgesetz verabschiedet, das am 1.. 1. 2012 in Kraft tritt und erhebliche Kürzungen bei den Zuschüssen für Schulen in privater Trägerschaft ab dem Schuljahr 2012/2013 vorsieht.

Dem sollte die Stadtverordnetenversammlung entgegenwirken. Sie sollte noch einmal an den Landesgesetzgeber appellieren, von dieser unseligen Regelung Abstand zu nehmen.

Die Mehrheit der Stadtverordneten der LHP hat in der Sitzung am 2. 11. 2011 mit den Stimmen der LINKEN und der SPD die beiden Anträge abgelehnt (Ja-Stimmen = 20; Nein-Stimmen = 24; Enthaltungen = 5).

Ist das nun ein Betrug am Wähler (Stichwort: Keine Kürzungen bei der Bildung) oder sollten sich die Gegner der Anträge einfach nur schämen?