24. 6. 2011 Pressemitteilung zur Neuwahl des EWP-Aufsichtrates

Aufsichtsratsmitglieder haben – wie ihr Name sagt – die Geschäftsführung zu beaufsichtigen. Dabei müssen sie sich u. a. vom Wohle de Unternehmens leiten lassen.
Gegen diese Grundsätze haben die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder verstoßen,
 
Jedes Rechnungsjahr wird von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen geprüft. Die Prüfberichte mit allen Geschäftsvorfällen werden den Aufsichtsräten vorgelegt.
Dabei wäre es mehr als verwunderlich gewesen, wenn die Bürgschaften und Zuwendungen, die Paffhausen seinerzeit dem SVB 03 zukommen ließ und die nun zu seiner Kündigung geführt haben, nicht erwähnt worden wären.
 
So stellt sich für die Potsdamer Demokraten nur noch die Frage, ob die Aufsichtsratsmitglieder vorsätzlich, was bei einigen wegen der gleichzeitigen Funktionen bei Zuwendungsempfängern wahrscheinlich ist, oder ob sie fahrlässig die Geschäftsvorfälle nicht bemerkt haben und ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind
 
Deshalb haben die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 1. 6. 2011 dem bisherigen Aufsichtsrat das Vertrauen entzogen.
Wenn nunmehr einzelne Fraktionen dieselben Personen wieder in den Aufsichtsrat entsenden wollen, ist das eine schallende Ohrfeige für die Stadtverordnetenversammlung.
 
Von den bisherigen Aufsichtsratsmitgliedern sollte grundsätzlich niemand mehr in den künftigen Aufsichtsrat berufen werden. Die Potsdamer Demokraten wundern sich über die politische Instinktlosigkeit der Stadtfraktion der LINKEN. Diese hatte bekanntlich ihre alten Aufsichtsratsmitglieder einstimmig für die Neuwahl nominiert.
 
Die neuen Mitglieder müssen durch die Stadtverordnetenversammlung in das Gremium entsandt werden. Die Potsdamer Demokraten werden die Wahl von Scharfenberg und Kutzmutz nicht mittragen.
 
Sie fordern stattdessen, nicht nur bei Paffhausen, sondern auch bei den bisherigen Aufsichtsratsmitgliedern Schadenersatz gemäß § 116, 93 AktG zu prüfen. Denn mit der Berufung in einen Aufsichtsrat übernimmt man nicht nur das Recht auf Vergütung, sondern auch Pflichten gemäß §§ 95 ff AktG (Das AktienG gilt auch für Aufsichtsräte von GmbH).
 
Im übrigen tragen die Potsdamer Demokraten die Verschiebung der Neuwahl bis zum Abschluss der Arbeit der Transparenzkommission mit.