23. 10. 2012, Presse-Erklärung zur Werbesatzung der LHP

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27. 6. 2011 Änderungen der Werbesatzung beschlossen, die u. a. die wahlweise Aufstellung von Fahrradständern oder Werbeaufstellern vor den jeweiligen Geschäften zuließen.

Diese Änderung ist bis heute nicht rechtskräftig, da sie nicht veröffentlicht worden ist. Gleichwohl werden die Händler, die im Vertrauen auf den Beschluss der SVV Werbeaufsteller vor ihren Geschäften nutzen, von Bediensteten der Bauaufsicht mit Bußgeldbescheiden überzogen.

Wir halten dieses Verhalten städtischer Bediensteter, das ohne Billigung der Vorgesetzten nicht denkbar ist, für überzogen und wenig bürgerfreundlich.

Mit der beigefügten Kleinen Anfrage möchten wir den OB und seinen Baubeigeordneten Klipp noch einmal auf diesen Missstand aufmerksam machen und anregen, die Satzungsänderung endlich rechtskräftig zu veröffentlichen sowie die Kontrollen im Vorgriff auf die Rechtskraft auszusetzen.

(Die Kleine Anfrage finden Sie unter "Aus der SVV" und "Anfragen")