6. 9. 2012 Kosten Uferweg Griebnitzsee II

Wie bereits in der Presseverlautbarung vom 17. 8. 2012 mitgeteilt, haben die Potsdamer Demokraten große Bedenken zu einem – neben dem Badneubau – weiteren finanziellen Abenteuer, dem Uferweg Griebnitzsee.

Aus diesem Grunde hatten wir den OB gefragt, wie sich denn die von ihm bezifferten 14,7 Mio. Euro zusammensetzen, die der Uferweg kosten sollte.

Die Antwort ist mittlerweile eingegangen. Sie ist öffentlich und wird deshalb dieser Presse-Erklärung beigefügt (vgl. SVV - Anfragen).

Unsere Zweifel an der Kalkulation sind nicht ausgeräumt.

 

1.      Die Grunderwerbskosten von Privat hat der OB recht naiv mit 95 Euro pro Quadratmeter geplant; tatsächlich haben die privaten Käufer von der BIMA damals schon 115 Euro bezahlen müssen, und der heutige Verkehrswert dürfte real bei ca. 300 Euro liegen. Der OB hätte deshalb statt der veranschlagten 600 T€ mindesten 1,8 Mio. Euro ansetzen müssen.

2.      Für die Entschädigung der Anrainer sind ca. 4 Mio. Euro geplant.  Wenn man berücksichtigt, dass die Veränderung eines Seegrundstücks zu einem Nicht-Seegrundstück eine Wertminderung von ca. 30 Prozent mit sich bringt, ist auch diese Summe offensichtlich deutlich zu niedrig angesetzt.

3.      Die Unterhaltskosten für für den Weg einschließlich des geplanten Uferparks sind mit 64 T€ p. a. ebenfalls „schöngerechnet“. Beleuchtung, Streupflicht und Parkpflege für diesen mehrere Kilometer langen Bereich kosten deutlich mehr.

 

An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fördermittel nicht zu erwarten sind und deshalb die gesamte Summe aus dem Stadthaushalt neben anderen Projekten wie dem Sport- und Freizeitbad am Brauhausberg (mindestens 23 Mio. Euro) zu erbringen ist.

Hier darf man die Frage nach der Kosten-Nutzen-Relation stellen.

Am Rande sei noch darauf hingewiesen, dass für die Rechtsberatungs- und Verfahrenskosten 2,5 Mio. Euro eingeplant sind. Hier könnte der OB deutlich sparen, denn zwischenzeitlich gibt es in der Stadtverwaltung eine Volljuristen als „Bereichsleiter Uferwege“, der mit der Materie zutiefst vertraut sein müsste und deshalb die anstehenden Verfahren sachkundig führen kann.