16. 12. 2011 Presse-Erklärung zum Abschluss der Arbeit der Transparenzkommission

Wenn nicht die Budget-Überschreitung gewesen wäre, könnte man mit der Transparenzkommission (TK) im Allgemeinen zufrieden sein, denn sie hat trotz aller Unkenrufe schon jetzt positiv gewirkt:

Die Ämterhäufung in der Person des Oberbürgermeisters und anderer Entscheider ist in weiten Teilen bereits erledigt, beim Sponsoring hat es mit den Veröffentlichungen der städtischen Gesellschaften schon viel Transparenz gegeben, und auch bei der Wahl der Stadtverordneten als Aufsichtsratsmitglieder befinden wir uns offensichtlich in einem Umdenkungsprozess.

Und die Befürchtungen der Sportvereine, sie könnten bei künftigem Mäzenatentum oder Sponsoring hinten runter fallen, sind schlichtweg unbegründet. Allerdings müssen auch sie sich transparente  und nachvollziehbare Regelungen gefallen lassen, welcher Verein nach welchen Grundsätzen in welcher Höhe gefördert wird. Der Wegfall privater Mäzene allein ist kein Grund  für eine Ersatz-Förderung aus dem städtischen Haushalt.

Zwei Dinge sind allerdings in der Transparenzkommission nicht erreicht worden:

1.      Transparenz der Arbeit der Aufsichtsratsmitglieder

Obwohl § 394 AktienG unmissverständlich festlegt, dass die gewählten Aufsichtsratsmitglieder von Körperschaften des öffentlichen Rechts keiner Verschwiegenheitspflicht unterliegen[1], ist die Transparenzkommission auf Grund eines Rechtsgutachtens zu dem Schluss gekommen, dass sie sehr wohl ihre Fraktion nicht zu informieren brauchen. Hier hat die TK m. E. leichtfertigerweise auf Transparenz verzichtet, und eine Kontrolle findet nicht statt.

Bleibt zu hoffen, dass der Bundesgesetzgeber, der zur Zeit diese Bestimmungen überarbeitet, die erforderliche Klarheit schafft.

2.      Vorrang der Politik

Auch die Potsdamer Demokraten unterstützen nicht die Forderungen einzelner TK-Mitglieder, jegliches Sponsoring der städtischen Gesellschaften zu unterbinden und das mit der LHP und ihren Ausschüssen (Sportausschuss, Kulturausschuss usw.) demokratisch legitimiert zu übernehmen.

Aber es gibt Sponsoring, das deutliche politische Auswirkungen hat, z. B. bei Babelsberg 03 oder beim Freiland.

Derartige Entscheidungen sollten nicht dem städt. Unternehmen allein überlassen werden.

 

Hier hat die TK eine Chance vertan, Sponsoring mit erheblichen kultur-, sozial-  oder sportpolitischen Auswirkungen unter den Vorbehalt der SVV oder ihrer Ausschüsse zu stellen.

 

Gleichwohl, die Arbeit der Transparenzkommission war zwar teuer, aber nicht umsonst


[1] § 394 AktG „Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, unterliegen hinsichtlich der Berichte, die sie der Gebietskörperschaft zu erstatten haben, keiner Verschwiegenheitspflicht.“