9. 9. 2011 Die Potsdamer Demokraten zur Entscheidung des OVG Berlin/Brandenburg, einem konservativen katholischen Laien-Orden (Opus Dei) die Errichtung eines Jungengymnasiums zu gestatten

Die Potsdamer Demokraten begrüßen die rechtskräftige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin/Brandenburg, die Errichtung ein Jungengymnasium, also die getrennt-geschlechtliche Unterrichtung ab dem 10. bzw. 12. Lebensjahr, in Potsdam zu erlauben.

Dafür gibt es folgende Gründe:

 1.    Die sogenannte koedukative schulische Ausbildung, also die Unterrichtung von Jungen und Mädchen des gleichen Jahrgangs in einer Klasse, hat durchaus auch Nachteile, wie Erziehungspsychologen wissen. Jungen und Mädchen entwickeln sich nun einmal ab dem 10. Lebensjahr unterschiedlich, und die Mädchen sind den Jungen mit Beginn der Pubertät um ca. 2 Jahre in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung voraus. Das heißt, dass in einer gemischt-geschlechtlichen Klasse die Mädchen von den nachhinkenden Jungen in ihren Möglichkeiten gebremst werden, während andererseits die Jungen durch die besseren Leistungen der Mädchen die Lust an der Schule und am Unterricht verlieren (und sich dann auf das konzentrieren, was sie besser können, nämlich Stärke und ihre Kraft einsetzen).

Hier sei noch einmal angemerkt, dass es um eine weiterführende Schule geht,   nicht um die Grundschule, in der die gemeinschaftliche Unterrichtung von Jungen und Mädchen durchaus sinnvoll ist.

Insofern sollte man die Erfahrungen in der Opus-Dei-Schule abwarten und bei positiven Erkenntnissen in den anderen weiterführenden Schulen gegebenenfalls die Einrichtung getrenntgeschlechtlicher Klassen prüfen.

Gleichmacherei um jeden Preis ist eben von Übel, was die Schulpolitiker des Landes auch bei anderen bildungspolitischen Vorhaben (Including) beachten sollten.

2.    Bleibt die Kritik am Schulträger, der „Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e. V.“, hinter der das Opus Dei steht. Warum regen wir uns in diesem atheistisch geprägten Land über einen zugegebenermaßen konservativen katholischen Laien-Orden auf, verlieren aber gleichzeitig über Koranschulen unserer islamischen Mitbürger kein Wort?

Zu dieser Denke passt, dass durch das Kruzifix-Urteil das Kreuz als christliches Symbol aus den Schulräumen verschwinden  musste, während für muslimische Schüler in Berliner Schulen Gebetsräume vorgehalten werden sollten.

Bei der Fördergemeinschaft sollte man wissen, dass sie im Rheinland ein Mädchengymnasium mit großem Erfolg betreibt und dass dort nach eigenen Angaben auch Lehrer evangelischen Glaubens tätig sind.

Also auch hier kein Grund zur Befürchtung, obwohl man natürlich später sehr genau hinsehen wird.

Dazu Peter Schultheiß: „Auch eine Privatschule steht unter staatlicher Aufsicht. Darüber hinaus sollte man  Vertrauen zu den Eltern haben. Die stimmen nämlich mit den Füßen ab und nehmen ihre Kinder von der Schule, wenn sie mit dem Unterricht und dem ganzen Drumherum nicht einverstanden sind. Was dann passiert, wenn die (Privat-)Schule keine oder zu wenig Schüler hat, kann sich jeder denken.“

Anmerkung:
Vor wenigen Tagen haben alle Fraktionsvorsitzenden einen Aufruf gegen Intoleranz unterzeichnet. Aber wenn es um Sachverhalte geht, die nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, ist davon wenig zu spüren.