17. 8. 2011 Die Potsdamer Demokraten zur Absicht des Oberbürgermeisters, bei vier städt. Gesellschaften eine(n) Korruptionsbeauftragte(n) einzusetzen

Die Absicht des Oberbürgermeisters in seiner Mitteilungsvorlage vom 5. 8. 2011 an die SVV, zeitnah einen von der Geschäftsführung unabhängigen Korruptionsbeauftragten bei den städt. Gesellschaften einzusetzen, betrachten die Potsdamer Demokraten als ersten Schritt in die richtige Richtung.

 Der OB wäre allerdings gut beraten gewesen, erst die Ergebnisse der Transparenzkommission abzuwarten.
So wirkt die Vorlage überhastet und soll wohl der Öffentlichkeit vorgaukeln, dass der OB aktiv sei und die Verhältnisse bei den städt. Gesellschaften im Griff habe.

Tatsächlich ist die Korruption in Deutschland nicht nur in der öffentlichen Verwaltung, sondern auch in den Gesellschaften des Privatrechts ein nicht zu unterschätzendes Problem und bedarf deshalb einer ständigen energischen Bekämpfung z.B. durch Rotation in den Vergabestellen.

Aber sie ist nicht die Ursache der Paffhausen-Affäre. Hier haben u. a. Aufsichtsräte ihre Kontrollaufgaben vorsätzlich oder fahrlässig nicht wahrgenommen. Nur so war es zu erklären, dass Zuwendungen an dubiose Detekteien bzw. Bürgschaften und Sponsorleistungen an den SVB 03 über Jahre hinweg nicht bekannt wurden.

Die harmlosere Erklärung ist, dass die Aufsichtsräte die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfer nicht gelesen haben. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sie als Mitglieder von Vereinen Empfänger von Sponsorengeldern waren oder als Inhaber von Firmen Insideraufträge erhalten haben und deshalb die Bürgschaften und Zuwendungen bzw. Sponsorleistungen nicht bemerken wollten.

Die Potsdamer Demokraten fordern deshalb statt eines Korruptionsbeauftragten die Einsetzung einer Compliance-Abteilung in den städtischen Gesellschaften. Diese sollen in den Gesellschaften einschließlich der Tochter- und Enkel-Gesellschaften darüber wachen, dass die Gesetze und Richtlinien gegen kriminelle Handlungen (z. B. Korruption, Betrug), Ehrenkodices, Marktmissbrauch, Interessenkonflikte, Insiderhandel, Geldwäsche sowie der Datenschutz eingehalten werden.