6. 1. 2021 Klagerecht von Verbänden, insbesondere von Umweltverbänden

Der Naturschutzbünde gibt es viele, und alle stehen mehr oder minder in einer Konkurrenz-Situation. Nicht nur, wenn es um die staatliche Förderung (letztlich von unseren Steuergroschen) geht, sondern auch bei den Aktivitäten. Da will jeder der erste sein, der wieder einmal einen Umweltfrevel entdeckt und die staunende Öffentlichkeit darauf aufmerksam macht. Die Presse nimmt sich gern dieser Dinge an, sind ihre Vertreter doch in der Regel in ihrer politischen Gesinnung rot-grün, wie unlängst eine Umfrage der Welt unter den Volontären der ARD an den Tag brachte. Sie berichten deshalb ausführlich und machen so auch Werbung für den jeweiligen Umweltverband. Die Deutsche Umwelthilfe, besser bekannt als Abmahnverein, der Naturschutzbund NaBu oder die „Grüne Liga“ sind nur ein kleiner Teil derer, denen wegen einer schützenswerten Fledermaus, einer seltenen Froschart oder eines Fisches die Tränen in den Augen stehen.

So auch zum wiederholten Male bei Tesla. Hier sahen zuletzt Umweltverbände den Schutz der Zauneidechsen nicht ausreichend beachtet und erwirkten ein Baumfäll-Verbot. Zwar hatte das Verwaltungsgericht die Klage noch abgewiesen, aber das Berlin-Brandenburger OVG sah das anders und gab ihr statt.

Das Verbandsklagerecht der Verbände macht es möglich. Man braucht nicht einmal selbst betroffen zu sein! Das ist weitgehender als das Klagerecht vor dem Bundesverfassungsgericht! Dort darf der Normalbürger nur Klage erheben, wenn er „selbst, gegenwärtig und unmittelbar“ in seinen Rechen beeinträchtigt ist. Die Verbands-Klagebefugnisse sind deutlich weitreichender, dass sogar schon ein Naturschutzverein aus Bayern gegen Tesla klagen konnte.

Langsam fällt auch der Politik auf, dass sie seinerzeit bei der Einführung des Verbandsklagerechts über das Ziel hinausgeschossen ist. Die Große Koalition will nun solche Fälle künftig verhindern, wie man hört. Aber die Wahlperiode ist nur noch kurz, der Wahlkampf hat schon begonnen, und nach der Bundestagswahl deutet alles auf eine neue Koalition zwischen CDU/CSU und Grünen hin, so dass eine Neu-Justierung des Verbandsklagerechts wohl noch bis zum Sankt-Nimmerleinstag warten muss.